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Text 2. Staatlicher Aufbau, Verfassung

Teil 1. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 geschaffen. Seit dem 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz für das ganze deutsche Volk. Laut der Verfassung ist Deutschland Republik und Demokratie, Bundesstaat und Sozialstaat. Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung, einem Verfassungsorgan, gewählt. Es besteht aus Bundestagsabgeordneten sowie einer gleich großen Zahl von Delegierten. Sie werden von den Länderparlamenten gewählt.

 

Teil 2. Der Bundespräsident wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland. Im Namen des Bundes schließt er Verträge mit ausländischen Staaten ab. Das höchste gesetzgebende Organ des Landes ist der Bundestag. Die 662 Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung.

Teil 3. Der Bundespräsident stellt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor, ernennt und entlässt auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister.

Der Bundesrat, die Vertretung der 16 Bundesländer, wirkt bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landesregierungen. Je nach Einwohnerzahl haben die Länder drei, vier, fünf oder sechs Stimmen. Alle Gesetze des Bundestages, die Länderinteressen wesentlich berühren, brauchen die Zustimmung des Bundesrates.

Die Bundesregierung, das "Kabinett", besteht aus dem Bundeskanzler und Bundesministern. Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entscheidet beispielsweise in Konfliktsituationen zwischen Bund und Ländern oder zwischen einzelnen Bundesorganen.

Teil 4. Die Bundesrepublik besteht aus 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Bundesländer sind keine Provinzen, sondern Staaten mit eigener Staatsgewalt. Sie haben eine eigene Landesverfassung.

Seit 1990 sind im Deutschen Bundestag sechs Parteien. Es sind dies: die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Sozial-demokratische Partei Deutschlands (SPD), die Freie Demokratische Partei (FDP), die Christlich-Soziale Union (CSU), die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) und Bündnis 90/Grüne. Im Bundestag bilden die C D U und die CSU eine gemeinsame Fraktion.

Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union und der NATO. Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin.

 

Texterläuterungen

bestehen aus Dat. - состоять

der Bundestagsabgeordnete - депутат бундестага

gehören zu Dat. - принадлежать

das höchste gesetzgebende Organ - высший законодательный орган

das Grundgesetz - основной закон

die Einhaltung - соблюдение

die Regierung - правительство

die Verfassung - конституция

vertreten - представлять

zählen - насчитывать, составлять