Befristete Arbeitsverhältnisse
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Arbeitsvertrag auch für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden.
Zeitarbeitsverhältnis
Leiharbeitskräfte werden über Zeitarbeitsfirmen und/oder über die Personal-Service-Agenturen (PSA) vermittelt. Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten für eine Firma, die sie an andere Firmen „ausleiht“. Man hat einen festen Job, aber die Arbeitsstelle ändert sich immer wieder. Für viele Firmen sind Leiharbeiter gut, weil sie die Arbeit bezahlen müssen, wenn sie sie wirklich brauchen. Wiele Menschen hoffen, dass sie durch diese Arbeit wieder einen festen Arbeitsplatz finden.
Telearbeit
Arbeitnehmer haben ihren Arbeitsplatz in der Regel entweder zu Hause oder beim Kunden. Mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sind sie mit dem Unternehmen verbunden.
Vollzeitarbeitsverhältnis
Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und beinhaltet die gesamte Arbeitszeit des Arbeitnehmers.
Minijobs (oder auch 400-Euro-Jobs)
Unternehmer, die Mitarbeiter benötigen, aber keine vollen Stellen anbieten wollen oder können, haben die Möglichkeit, begrenzte Beschäftigungsverhältnisse anzubieten:
Der Arbeitnehmer (AN) erhält regelmäßig bis zu 400 Euro monatlich. Die wöchentliche Arbeitszeit ist durch das Arbeitszeitgesetz begrenzt.
Der AN zahlt keine Sozialabgaben. Er kann aber seinen Beitrag freiwillig aufstocken und so einen Rentenanspruch erwerben. Der AN ist über die Berufsgenossenschaft unfallversichert.
Übt der AN mehrere Mini-Jobs aus und liegt das Gesamteinkommen zwischen 400,01 und 800 Euro besteht Versicherungspflicht.
AN dürfen neben ihrer hauptberuflichen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit einen Minijob haben.
Kurzfristige Minijobs
Mini-Jobs bis zu zwei Monate oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Bei Minijobs in privaten Haushalten sind die Sozialbeiträge geringer als bei den anderen Minijobs. Der private Haushalt zahlt eine AG-Pauschale von 12 Prozent, davon je 5 Prozent Renten- und Krankenversicherung und 2 Prozent Lohnsteuer.
Niedriglohn-Jobs
Sie betreffen AN, die 400,01 bis 800 Euro monatlich verdienen.
Sozialabgaben: Der AG zahlt den regulären Sozialversicherungsbeitrag. Der AN zahlt einen steigenden Beitrag, und zwar Lohnsteuer, je nach Höhe des Lohns: 4 Prozent bei einem Verdienst von 400,01 Euro - ca. 21 Prozent bei 800 Euro.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Gesetze zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier steht zum Beispiel, wie viel der Arbeitnehmer verdient, wie viele Stunden er wöchentlich arbeitet. Der junge Unternehmer ist als Arbeitgeber grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, mit wem und unter welchen Bedingungen er einen Arbeitsvertrag abschließt. Das Arbeitsverhältnis muss im Rahmen der Gesetze sein.
Grundsätzlich werden Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (s.u.) kann ein Arbeitsvertrag auch für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages kann kalendermäßig bestimmt werden (z.B. zwei Wochen, bis zum 31. Mai) oder sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung ergeben (z.B. bis zum Abschluss der Inventur). Das befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bedarf.
Kündigung
Es gibt im Arbeitsrecht ordentliche und außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis fristgerecht, das heißt mit Ablauf der Kündigungsfrist. Für die außerordentliche Kündigung muß ein wichtiger Grund vorliegen. Die außerordentliche Kündigung ist meistens fristlos. Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel gestohlen hat oder sich mit Kollegen geprügelt hat, dann kann der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen. Aber auch sexuelle Belästigung und ausländerfeindliche Äußerungen können zur außerordentlichen Kündigung führen.
Der Arbeitnehmer hat Grund für eine außerordentliche Kündigung, wenn der Lohn über längere Zeit ausbleibt, die Kollegen mobben oder wenn er ständig Aufgaben erledigen muss, die nicht im Arbeitsvertrag stehen.
Für die ordentliche Kündigung gilt eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In einzelnen Arbeitsverträgen sind oft andere Kündigungsfristen vereinbart.