Die Sozialversicherung in Deutschland

Was ist, wenn ein Arbeit oder Angestellter krank oder arbeitslos wird oder wenn er einen Unfall am Arbeitsplatz hatte? Schon im vorigen Jahrhundert führte Deutschland durch Gesetzgebung eine Sozialversicherungspflicht ein. Die Sozialversicherung umfasst:

die Krankenversicherung,

die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten,

die Arbeitslosenversicherung,

die Unfallversicherung.

Die Krankenversicherung übernimmt den größten Teil der Kosten für ärztlichen Betreuung Medikamente und Heilmittel und, wenn nötig, auch für Krankenhausaufenthalte.

Aus den Beiträgen zur Rentenversicherung wird die spätere Altersrente finanziert. Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben (mit 65 Jahren) wird eine monatliche Rente ausbezahlt. Sehr viele Arbeitnehmer müssen aber heute schon weit unter dem Rente gehen, weil sie arbeitsunfähig geworden sind. Aus der Arbeitslosenversicherung bekommt der Arbeitslose für eine bestimmte Zeit eine Unterstützung.

Alle diese Versicherungen sind Pflichtversicherungen. Die monatlichen Beiträge dafür müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte aufbringen.

Für Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz kommt die Unfallversicherung auf, für die vor allem die Arbeitgeber die Beiträge bezahlen müssen.

der Unfall,-s,-e-несчастный случай

die Gesetzgebung,-пребывание

die Sozialversicherungspflicht,-e-обязательное страхование

ärztliche Betreuung-врачебный уход

der Aufenthalt,-s,-e-пребывание

der Beitrag,-(e)s,-e-вклад,взнос

arbeitsunfähig-неспособный работать

die Unterstützung-en-поддержка

je-по

Fragen zum Text

1). Wann führte Deutschland eine Sozialversicherungspflicht ein?

2).Was umfasst die Sozialversicherung?

3).Welche Kosten übernimmt die Krankenversicherung?

4).Wann wird die monatliche Rente ausbezahlt?

5). Von wem bekommt der Arbeitslose eine Unterstützung?

6).Wer bezahlt die Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Weg zum Arbeitsplatz und vom Arbeitsplatz?

Text №6